Internationale Käufer möchten eine Transaktion in Deutschland oder Spanien oft begleiten lassen, ohne für jeden einzelnen Schritt anzureisen. Der Schlüssel dazu ist eine sauber gefasste, zweckgebundene und zeitlich wie sachlich begrenzte Vollmacht.
Ein Hotelkauf über Grenzen hinweg besteht aus vielen kleinen Schritten: Besichtigung, Prüfung von Unterlagen, Abstimmung mit Beteiligten, Terminkoordination. Für jeden dieser Schritte anzureisen, ist teuer und langsam.
Die Lösung ist nicht, jemandem pauschal freie Hand zu geben, sondern das Gegenteil: eine präzise Vollmacht, die genau einen konkreten Schritt abdeckt – und sonst nichts.
Die Vollmacht gilt nur für einen klar benannten Zweck – etwa die Entgegennahme von Unterlagen oder die Vertretung bei einem einzelnen, definierten Termin.
Sie ist auf den konkreten Vorgang beschränkt und endet mit ihm. Kein Dauermandat, keine Blankovollmacht für weitere Geschäfte.
Sie wird schriftlich erteilt, ist jederzeit widerruflich und bleibt vollständig in Ihrer Kontrolle. Sie entscheiden, was sie umfasst.
Wichtig und ausdrücklich: Wir bieten keine allgemeine Vollmacht und keine Rechtsberatung. Notar- und Beurkundungsschritte bleiben bei Ihnen und Ihren Beratern. Jede Vollmacht ist schriftlich, zweckgebunden und begrenzt – erteilt nur für den jeweils konkreten Schritt.
Nein – im Gegenteil. Eine zweckgebundene Vollmacht ist enger als eine Anreise-nach-Bedarf-Lösung, weil sie exakt einen Schritt abdeckt und mit ihm endet. Sie behalten die Entscheidung über jeden weiteren Schritt.
Nein. Beurkundung und die eigentlichen Rechtsakte bleiben beim Notar und bei Ihren Beratern. Die Vollmacht regelt nur die praktische Vertretung bei einzelnen, klar benannten Vorgängen.
Ja, jederzeit. Sie ist schriftlich erteilt und jederzeit widerruflich – die Kontrolle liegt vollständig bei Ihnen.
Wir erklären Ihnen den Ablauf und stimmen jeden Schritt mit Ihnen und Ihren Beratern ab. Unverbindlich und vertraulich.